Erfahrung schon seit 1983
Für
Mitglieder
gesetzlicher Krankenkassen
bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V
Rehabilitationsbehandlungen
an und für
Patienten mit privater
Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Die Klinik ist auch beihilfefähig.
BECKENSCHMERZEN
Schmerz
/ Schmerzen
im Beckenring,
in der Beckenregion
Als
Becken (Pelvis) oder Beckenregion im eigentlichen Sinne
wird der Körperteil zwischen
Bauch (Abdomen) und den
Beinen bezeichnet, also das knöcherne
Bec k en, auch
Beckenring
genannt, bestehend aus
Darm
Ein
Schmerz, der auf eine Störung / Erkrankung der Organe im
Bec k en
zurückzuführen ist, wird üblicherweise nicht als Beckenschmerzen,
sondern treffender als
Unterbauch - oder
Unterleibsschmerzen
bezeichnet.
(Chronische) Beckenschmerzen gehen hauptsächlich von Affektionen (= Störungen / Erkrankungen) des Scham-, Kreu z - oder Steißbeins aus.
Beckenschmerzen sind häufig verletzungsbedingt, so z.B. nach Prellungen oder Frakturen (= Brüche).
Beckenschmerzen liegen auch beim sog. Beckenringsyndrom vor (= schmerzhafte Störungen im Bereich des von den beiden Hüftbeinen und dem Kreuzbein gebildeten Becken ring es).
Häufig haben Beckenschmerzen (Schmerzen in der Beckenregion) auch ihren Ursprung in den Iliosakralgelenk en (Iliosakralgie). Meist liegen funktionelle Störungen vor, oft hervorgerufen durch Fehlhaltungen, Bein verkürzungen oder auch Abnutzung. Die betroffenen Patienten klagen besonders bei Rumpfbeugung, verbunden mit Rotation (= Drehung), über einen Schmerz im lumbosakralen Übergangsbereich (= Übergang von der unteren Lendenwirbelsäule zum Kr euzbein), aber auch typischerweise über einen Schmerz im Bereich der Spina iliaca posterior superior (= hinterer oberer Darmbeinstachel) mit unspezifischen Ausstrahlungen in die Beine (Gesäß, hinterer und seitlicher Oberschenkel bis zur Wade und evtl. Ferse).
Eine weitere, gar nicht so seltene Ursache für Beckenschmerzen sind Tumore, insbes. Metastasen (= Tochtergeschwulste).
Therapie von Beckenschmerzen
Nicht selten verbleiben trotz einer kausalen (= auf die Ursache gerichteten) fachärztlichen Behandlung chronische Beckenschmerzen so daß dann schmerztherapeutische Behandlungsmethoden gefragt sind. Oft sind diese bei verschiedenen Grundkrankheiten die gleichen, da sie sich nach dem Schmerz und seiner Ausdehnung und nicht mehr vorrangig nach seiner Ursache richten. Länger bestehende, chronische Beckenschmerzen erfordern praktisch immer eine Kombination von verschiedenen Therapieverfahren, die i.d.R. nur in spezialisierte Zentren (Schmerzklinik) angeboten werden können. Bei einem Schmerz in der Beckenregion (Beckenring) sind dies:
Information über die Erkrankung
Medikamentöse Behandlung (u.a. Analgetika (= Schmerzmittel), schmerzlindernde Psychopharmaka, auch als Infusionen, individuell ausgetestet)
Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel) in Form von Infiltrationen und Nervenblockade n, evtl. rückenmarknahe Blockaden, auch kontinuierlich mit Katheter
Physiotherapie (Krankengymnastik und andere Anwendungen)
Bei Beteiligung der Wirbelsäule auch Chirotherapie
TENS-Therapie (schmerzlindernde elektrische Ströme, die von einem kleinen tragbaren Gerät abgegeben werden) und/oder Hochtontherapie
Psychologische Therapieverfahren
(insbes. Entspannungsverfahren
und
Schmerzbewältigungstraining)
Therapeutische Lokalanästhesie
(Für einige der oben aufgeführten Erkrankungen bzw. Schmerzursachen gibt es abweichende bzw. einfachere Behandlungsmöglichkeiten als die im Folgenden beschriebene Methode. Dazu brauchen Sie nur oben die blau hinterlegten Stichworte anklicken)
Eine sehr hilfreiche und effektive Therapiemethode ist
bei einem Schmerz in der Beckenregion (Beckenring) die kontinuierliche epidu rale (= rückenmarknahe) Blockade mit Katheter.Wirkung und Ausmaß einer lumbalen
(= den
Lende
nbereich betreffenden)
epidu ralen
Nervenblockade
kann individuell mittels Lokalanästhetikamenge
(= Betäubungsmittelmenge)
und -konzentration so gesteuert werden, daß die Schmerzreize aus der gesamten Beckenregion (Beckenring) bei weitgehend
erhaltener Motorik
(= Muskelkraft) blockiert werden. Der
Erhalt der Motorik hat den Vorteil, daß die Patienten sich unter dieser Therapie
weiter frei bewegen können und begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen
möglich sind.
Bei der sog. kontinuierlichen epiduralen Blockade
(= Betäubung)
mit Katheter wird ein dünner Kunststoffschlauch vom
Rüc ken
her dicht an das Rückenmark eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine
spezielle Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der
Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der
vorangegangenen Dosis, das
Lokalanästhetikum
(=
örtliches Betäubungsmittel)
völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des
örtlichen Betäubungsmittels durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe
angeschlossen werden. Bei technischer Beherrschung, adäquater
Lokalanästhetika-Dosierung und Beachtung der hygienischen Belange kann das
Behandlungsrisiko als vertretbar eingestuft werden.
Bei einem krebsbedingten Schmerz in der Beckenregion (Beckenring) kann diese Blockademethode auch angewendet werden, allerdings wird man auf das örtliche Betäubungsmittel verzichten, da in diesem Falle eine gefässerweiternde Wirkung unerwünscht ist, weil diese eine weitere Streuung der Krebszellen begünstigt. Mit einer Morphin-Lösung läßt sich ebenfalls eine gute, schmerzstillende Wirkung erzielen.
Wenn chronische Beckenschmerzen längerfristig bestehen, so ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen.
Das Bundesministerium für Gesundheit teilt auf der Web-Seite der Bundesregierung mit, dass alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und sich ihre REHA-Klink sogar selbst aussuchen dürfen. Lesen Sie dazu auch einen Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05 und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)). Das Wahlrecht (gilt auch für Anschlußheilbehandlungen) betrifft nach §9 Sozialgesetzbuch IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern alle gesetzliche Rehabilitationsträger, also auch Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Die deutsche Gesellschaft für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative Broschüre herausgegeben: http://www.degemed.de/pdf/Klinik_nach_Wunsch.pdf.
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Aktualisiert: >17.06.2009</> kusb&
N
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